Gemeinde "groß in Fahrt"

Ein „St. Petri-Bulli“ für die Pfarrgemeinde

St-Petri-Bulli HSK - SP 802

Ab sofort steht unserer Pfarrgemeinde ein sog. „Bulli“, konkret ein Ford Transit, zur Verfügung.  In einem 2jährigen Testzeitraum wollen wir die Nutzung erproben und Erfahrungen sammeln.
Das Fahrzeug steht dem Pastoralteam, den gewählten Gremien (Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand), aber natürlich auch z.B. den Gemeindeteams und den Kirchenchören für alle Maßnahmen und Aktionen bereit.
Selbstverständlich können auch die kirchlichen Verbände und Vereine unserer Pfarrgemeinde (z.B. kfd, Kolping, KKV, KJG, DPSG, Messdiener-Fahrten) das Fahrzeug buchen und nutzen.
Apropos buchen: der „St. Petri-Bulli“ wird, ähnlich wie unsere Pfarr- und Gemeindezentren, über diese Homepage reserviert. 

Ein besonderer Dank geht in diesem Zusammenhang an Karl Rosenbaum, Uli Bange und Klaus Brüggemann, die sich ehrenamtlich bereit erklärt haben, die Fahrzeugverwaltung zu übernehmen. Eine private Nutzung ist nicht möglich.

Fragen beantwortet Andreas Molitor, Verwaltungsleiter St. Petri (02932-966223) und/oder Lothar Heimann, Mitglied Kirchenvorstand (0177-5448504).

Weitere Informationen

Die einzelne Reservierung muss mindestens 24 Stunden vor der Nutzung erfolgen. Eine Reservierung ist maximal 1 Jahr im Voraus möglich. Die Bestätigungen der festen Reservierungen erfolgen durch das Pfarramt per Email.

Die konkrete Terminabsprache für die Übergabe des Pfarrei-Bus, der Fahrzeugpapiere (inklusive Fahrtenbuch), des Fahrzeugschlüssels und der Tankkarte erfolgt direkt zwischen dem Bus-Team und dem einzelnen Nutzer. Der gültige Führerschein ist in jedem Einzelfall beim Bus-Team vorzulegen.

Der Pfarrei-Bus ist Teilkasko versichert. Zusätzlicher Einschluss:

  • Fahrerschutz-Versicherung
    Erleiden Sie als Fahrer einen Unfall, erhalten Sie Ihren Personenschaden bis zur Höhe von 12. Mio. Euro je Schadenfall von der Versicherung ersetzt (z.B. auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Kosten für eine Haushaltshilfe) – unabhängig davon, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht. Ausgenommen sind Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, bei denen Sie unter Alkoholeinfluss stehen und die Sie verursachen ohne im Besitz der vorgeschriebenen Fahrererlaubnis zu sein.

 Jeder Nutzer unterschreibt bei jeder einzelnen Nutzung die jeweils gültige Nutzungsvereinbarung (aktuelle Version siehe Anlage).

 In der Nutzungsvereinbarung sind u.a.

  • die Überlassung (u.a. das Mindest- und Maximalalter des Fahrers),
  • die Nutzung (Zweck, Ausschluss),
  • die Pflichten des Fahrers (u.a. Führerschein, Tanken, Tankbelege)
  • Standort des Pfarrei-Bus bei Nichtnutzung (u.a. Adressen des Bus-Teams),
  • Vorgehensweise bei Unfällen, Beschädigung und Verlust,

festgelegt

 

Zurück