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Wahlen / Gremien St. Petri Hüsten

Hast DU Bock? --- Wahlen / Gremienarbeit St. Petri Hüsten

Hast DU Bock, Glauben und Gemeinschaft zu gestalten? Dann gib deinen Senf dazu!! Sei Aktiv und finde hier dein Gremium zur Mitarbeit!

Gremien St. Petri Hüsten

Einblick via youtube Short in die Gremienarbeit:

https://youtube.com/shorts/yyd8-V_DswU?si=uGFZ7itnAQrR2_Y-

 

Für die Pfarrei St. Petri Hüsten besteht folgende Strutkur:

 

Wahlgremien Rat der Pfarrei (RdP) und Kirchenvorstand (KV).

Darunter die örtlichen Gremien aus Initiativen, Verbänden und den Gemeindeteams (GT).

 

In die Wahlgremien können weitere Personen (z.B. aus GT) beteiligt werden.

Thematische Gemeindeteams werden vom Rat der Pfarrei aufgrund von Anregungen von Personen gebildet werden.

 

Mögliche Beispiele in der Pfarrei St. Petri Hüsten könnten sein:

  •  Firmung
  •  Kommunion
  •  Erlebniskirche
  • Ü30 Gottesdienste
  • Familien Gottesdienste
  • …..

Es ergeben 2 Funktionen:

  • Durch die Übertragung der Verantwortung für je einen thematischen Aufgabenbereich wirken sie an der gemeinsamen Leitung der Pfarrei mit
  • Gleichzeitig sind sie jeweils das Gesicht der Kirche für dieses spezifische Thema.

 

Dabei tragen und gestalten diese Gemeindeteams das Leben der Pfarrei in besonderer Weise mit.  Dabei nehmen Sie herausforderungen im Lebensraum der Pfarrei war und geben Rückkopplung mit den anderen Gremien in den jeweiligen thematischen Bereich.

 

Dabei sind die Gemeindeteam eine besondere Form des Engagement. Im Vordergrund steht der Teamgedanke. Alle füheln sich verantwortlich und unterstützen sich gegenseitig.

 

Die Gemeindeteams erhalten feste Leitplanken was sie entscheiden können und wo Rücksprache notwendig ist. Sie folgende dem Selbstverständnis von selbstorganisierte Teams.

Das thematische Gemeindeteam steht jeweils in abgesicherten und verbindlichen Kommunikationswegen mit dem Pastoralteam und dem Gremium auf Ebene der Pfarrei und erhält von diesem seine Beauftragung für das jeweilige Tätigkeitsfeld.

Zur Umsetzung seines Auftrags legt das jeweilige Gemeindeteam seinen Tätigkeitsumfang selbst fest, koordiniert darauf aufbauend Angebote und Aktivitäten und führt diese selbstständig durch.

Das Handeln der einzelnen thematischen Gemeindeteams orientiert sich am Auftrag, den das Gemeindeteam durch das Gremium auf Ebene der Pfarrei erhalten hat, der Pastoralvereinbarung, den Themen des des Diözesanen Weges 2030 +, sowie konkreten gesellschaftlichen Herausforderungen.

Damit dies gelingt ergeben sich 3 Säulen in der Abwicklung:

  1. die Einbringung seiner Expertise in die Arbeit des Gremiums auf Ebene der Pfarrei zur Weiterentwicklung und Aktualisierung des verantworteten Themenbereichs,
  2. die aktive und selbstverantwortete Gestaltung und Umsetzung des verantworteten Themenbereiches,
  3. die Verwaltung des ihm übertragenen Budgets für seine jeweiligen spezifischen Aufgaben. Bedarfe werden mit dem jeweiligen Gremium individuell vereinbart.

Lokale Gemeindeteams können vom Rat der Pfarrei aufgrund von Anregungen von Personen gebildet werden.

 

Lokale Gemeindeteams in der Pfarrei St. Petri Hüsten sind aktuell:

  • Bruchhausen
  • Herdringen
  • Heilig Geist Hüsten
  • Holzen
  • Müschede
  • Oelinghauser Heide
  • St. Petri Oelinghausen
  • St. Petri Hüsten

Es ergeben 2 Funktionen:

  • Durch die Übertragung der Verantwortung für eine / mehreren Gemeinden wirken sie an der gemeinsamen Leitung der Pfarrei mit.
  • Gleichzeitig sind sie jeweils das Gesicht der Kirche vor Ort.

 

Dabei tragen und gestalten diese Gemeindeteams das Leben der Pfarrei in besonderer Weise mit.  Dabei nehmen Sie herausforderungen im Lebensraum der Gemeinde war und geben Rückkopplung mit den anderen Gremien in den jeweiligen Bereich.

 

Dabei sind die Gemeindeteam eine besondere Form des Engagement. Im Vordergrund steht der Teamgedanke. Alle füheln sich verantwortlich und unterstützen sich gegenseitig.

 

Die Gemeindeteams erhalten feste Leitplanken was sie entscheiden können und wo Rücksprache notwendig ist. Sie folgend dem Seblstverständnis von selbstorganisierte Teams.

Das lokale Gemeindeteam steht jeweils in abgesicherten und verbindlichen Kommunikationswegen mit dem Pastoralteam und dem Gremium auf Ebene der Pfarrei und erhält von diesem seine Beauftragung für das jeweilige Tätigkeitsfeld.

Zur Umsetzung seines Auftrags legt das jeweilige Gemeindeteam seinen Tätigkeitsumfang selbst fest, koordiniert darauf aufbauend Angebote und Aktivitäten und führt diese selbstständig durch.

Das Handeln der einzelnen lokalen Gemeindeteams orientiert sich am Auftrag, den das Gemeindeteam durch das Gremium auf Ebene der Pfarrei, der Pastoralvereinbarung und Themen des Diözesanen Weges 2030 + sowie den konkreten gesellschaftlichen Herausforderungen.

Damit dies gelingt ergeben sich 3 Säulen in der Abwicklung:

  1. die Einbringung seiner Expertise in die Arbeit des Gremiums auf Ebene der Pfarrei
  2. die aktive und selbstverantwortete Gestaltung kirchlichen Lebens vor Ort
  3. die Verwaltung des ihm übertragenen Budgets für seine jeweiligen spezifischen Aufgaben.

 

Rat der Pfarrei (Modell 1)

  • Nur für Pastorale Räume, die als fusionierte Gesamtpfarrei organisiert sind
  • Direkte Wahl auf Raumebene
  • Berufungen mit Stimmrecht erwünscht, um Vielfalt im Pastoralen Raum abzubilden
  • Lokale und thematische Gemeindeteams

 

Größe beträgt mindestens 6 Mitglieder; Das aktuelle Gremien (PGR) legt die Anzahl der Mitglieder vor der Wahl fest.

Wählbar ist jedes Mitglied der katholischen Kirche ab dem 14. Lebensjahr.

 

 

Die Kirche und mit ihr die Gemeinde vor Ort vollzieht sich in Verkündigung, Liturgie und Caritas.

Dieser gemeinsamen Sendung aller Christinnen und Christen dient auch der Rat der Pfarrei und dieser erforscht daher gemeinsam mit der Leitung des Pastoralen Raumes und der Verwaltungsleitung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die betreffenden Fragen und berät diese.

Der Rat der Pfarrei beschließt im Einvernehmen mit dem Pastoralteam die verlässlichen Orte für Eucharistie und Sakramente sowie die diakonischen und missionarischen Schwerpunkte und Maßnahmen.

Er sorgt für deren Durchführung und Steuerung, indem er dafür auch weitere Träger und Kooperationspartner einbezieht.

Dies bedeutet auch die gesellschaftlichen Entwicklungen im Lebensraum sowie die Situation und das spezielle Profil der eigenen Pfarrei wahrzunehmen, diese im Licht des Evangeliums zu deuten und angesichts der örtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu handeln.

Dazu initiiert der Rat der Pfarrei die Bildung von lokalen und thematischen Gemeindeteams, sorgt für ihre Beauftragung und wirkt in Absprache mit dem Kirchenvorstand auf die Zurverfügungstellung eines angemessenen finanziellen Betrags mit eigener Budgetverantwortung hin, sichert deren Arbeitsweise und organisiert ihre Vernetzung untereinander und in den Rat der Pfarrei.

Dieses Handeln orientiert sich am Auftrag des Rates des Pfarrei, dem entwickelten Pastoralkonzept bzw. der Pastoralvereinbarung, den Themen des Diözesanen Weges 2030+ sowie den konkreten gesellschaftlichen Herausforderungen. Dazu arbeitet er mit lokalen und thematischen Gemeindeteams zusammen.

Dabei stehen folgende Tätigkeiten im Fokus:

  1. Die Bildung von lokalen und thematischen Gemeindeteams, sorgt für ihre Beauftragung, sichert deren Arbeitsweise und organisiert ihre Vernetzung untereinander und in den Rat der Pfarrei,
  2. Die Entwicklung und Fortschreibung des Pastoralkonzeptes bzw. der Pastoralvereinbarung,
  3. Die aktive Suche des Kontakts zu denen, die dem Gemeindeleben fernstehen,
  4. Die Mitwirkung in kirchlichen Gremien über den Pastoralen Raum hinaus,
  5. Die Wahrnehmung der Interessen des Pastoralen Raumes im politischen Bereich,
  6. Die Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb des Pastoralen Raumes,
  7. Die Einberufung eines jährlichen gemeinsamen Treffens aller Akteure im Pastoralen Raum zum gemeinsamen Informationsaustausch über pastorale Fragestellungen.

 

Darüberhinaus ergeben sich folgende Tätigkeiten zum Kirchenvorstand:

  1. Die Mitwirkung bei Wahlen zum Kirchenvorstand,
  2. Die Entsendung einer zum Kirchenvorstand wählbaren Person für die jeweilige Wahlperiode des Kirchenvorstandes,
  3. Die Hinwirkung auf eine jährliche gemeinsame Sitzung mit dem Kirchenvorstand,
  4. Die Hinwirkung auf die Mitwirkung bei der Erstellung des Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanes.

Der Rat der Pfarrei trägt und gestaltet als Gremium der pastoralen Mitverantwortung das Leben der Gesamtpfarrei in besonderer Weise mit.

Zusammen mit der Leitung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst, der Verwaltungsleitung und dem Kirchenvorstand nimmt er die Herausforderungen im Lebensraum der Gesamtpfarrei wahr.

Er führt alle Kräfte zur Ausübung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammen.

Er verfolgt die gemeinsamen Aufgaben in der Gesamtpfarrei durch Vernetzung und Zusammenführung der Interessen aller Akteurinnen und Akteure, insbesondere der lokalen und thematischen Gemeindeteams.

Als Organ des Laienapostolates kann er unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen, Verbände, lokalen und thematischen Gemeindeteams in der Pfarrei in eigener Verantwortung tätig werden und Entscheidungen treffen.

Der Rat der Pfarrei beauftragt für die jeweiligen Kirchorte lokale Gemeindeteams. Die Aufgaben, Pflichten und Rechte sind in einem Kontrakt geregelt.

Der Rat der Pfarrei kann für spezifische Themen thematische Gemeindeteams beauftragen. Die Aufgaben, Pflichten und Rechte sind in einem Kontrakt geregelt.

Die Beratung und Zustimmung des Rates der Pfarrei ist notwendig bei der Entwicklung, der Inkraftsetzung sowie Veränderung des Pastoralkonzeptes.

Der Rat der Pfarrei entsendet gemäß KVVG § 5 Abs. 1c) eine zum Kirchenvorstand wählbare Person für die jeweilige Wahlperiode in den Kirchenvorstand. Für die Vermögensverwaltung einschließlich des Stellenplans erarbeitet der Rat der Pfarrei pastorale Richtlinien und gibt vor Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplanes seine Stellungnahme ab. Außerdem wirkt er auf eine angemessene finanzielle Ausstattung der beauftragten Gemeindeteams gemäß ihrer Aufgaben hin.

An bedeutenden Entscheidungen des Kirchenvorstandes für das Leben der Pfarrei, insbesondere hinsichtlich Grenzveränderungen und der Nutzung von Kirchen und pastoral genutzten Immobilien bspw. im Rahmen von Immobilienkonzepten beteiligt sich der Rat der Pfarrei beratend, unbeschadet der gesetzlichen Zuständigkeiten des Kirchenvorstandes. Bei entsprechenden Eingaben an das Erzbischöfliche Generalvikariat fügt der nach KVVG § 6 Abs. 1 Vorsitzende des Kirchenvorstandes, sofern der Rat der Pfarrei eine Stellungnahme verfasst hat, diese dem Kirchenvorstandsbeschluss hinzu.

Hinsichtlich aller Vorgänge und Entwicklungen, die die Pfarrei betreffen, informieren den Rat der Pfarrei regelmäßig

  • ein Mitglied des Pastoralteams und die Verwaltungsleitung,
  • die Vertretungen der lokalen und thematischen Gemeindeteams über deren jeweilige Tätigkeit,
  • der Delegierte bzw. die Delegierte des Kirchenvorstandes über die wirtschaftliche Situation der Pfarrei sowie Beschlüsse des Kirchenvorstandes,
  • die Leitungen aller Einrichtungen, deren Träger oder Gesellschafter die Pfarrei ist,
  • die Leitung des Pastoralen Raumes über Beschlüsse überpfarrlicher Gremien und Anordnungen des Erzbischöflichen Generalvikariates, die sich maßgeblich auf die Gestaltung des Lebens des Pastoralen Raumes auswirken, sowie über die Neugründung von Gruppen kirchlicher Verbände und Organisationen.

Der Kirchenvorstand und seine Aufgaben ergeben sich aus dem „Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz“ (KVVG):

Wichtigste Punkte daraus sind:

  • Amtszeit beträgt sind 4 Jahre
  • Wahlen finden alle 4 Jahre statt
  • Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach Anzahl Katholiken in der Pfarrei (St. Petri Hüsten = 10 Mitglieder)
  • Wählbar ist jeder Katholik zwischen dem 18. bis 75. Lebensjahr, unabhängig seines Wohnsitzes
  • Mitarbeiter des Erzbistums / der Pfarrei sind nicht wählbar
  • Vorsitz = Pfarrer der Pfarrerei + geschäftführendr Vorsitz durch ein gewähltes Mitlgied des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand verwaltet und organisiert den kaufmännischen und verwaltungstechnischen Rahmen einer Pfarrei.

Dazu gehören u.a. Budget- / Kostenverantwortung + Personal + Investitions- / Vergabeentscheidung + Gebäude Verwaltung + Rechtliche Rahmenbedingen.

Das Erzbistum mit seinen Gremien / Abteilungen / Mitarbeiter fungiert als Aufsichtsbehörde bzgl. den Beschlüssen des Kirchenvorstandes.

Die Sitzungen des Kirchenvorstand sind nicht öffentlich. Jeder Kirchenvorstand haftet persönlich im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit.

Zur Ausübung kann der Kirchenvorstand Unterausschüsse bilden und weitere Personen für die Mitarbeit in die Ausschüsse in den Vorstand berufen.

 

Bock deinen SENF dazu zutun? --- Einfach Info und wir kommen auf dich zu!

Front Office

Pfarrbüro St. Petri Hüsten

Martin Schulte

KV-Mitglied
  • Verkehrsfachwirt

 

im Kirchenvorstand zuständig für:

  • Sachausschuss Vermietung/Erbbau/Verpachtung
  • Abgesandter in den PGR

Dorothee Westerhoff

PGR-Vorsitzende

Hüsten
Verheiratet, zwei Kinder

  • Team Erstkommunion
  • St. Martin
Kontakt
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pfarrbuero@st-petri-huesten.de
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