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Informationen rund um die Wahlen (Kirchenvorstand und Rat der Pfarrei)

Auf dieser Seite erhalten Sie aktuelle Informationen rund um die Wahlen zu den Gremien "Rat der Pfarrei" und "Kirchenvorstand".

Struktur der Gremien ab November 2025

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Allgemeine Information zur Wahl

Deine Stimme zählt – einfach online oder per Brief!
Gremienwahlen im Erzbistum Paderborn im neuen, hybriden Format

Im Herbst 2025 sind alle Wahlberechtigten im Erzbistum Paderborn eingeladen, über die Zusammensetzung der pastoralen Gremien und Kirchenvorstände mitzuentscheiden. Zum ersten Mal finden die Wahlen in einem hybriden Format statt – bequem und flexibel: entweder digital oder per Briefwahl. Die bisherige Urnenwahl entfällt.

Ab Mitte Oktober erhalten alle Wahlberechtigten ihre persönliche Wahlbenachrichtigung. Diese enthält sowohl die Zugangsdaten für die sichere Online-Wahl als auch einen Antrag für die Briefwahl. Die Online-Wahl ist bis zum 7. November möglich, die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen endet je nach Pfarrei am 8. oder 9. November.

Mit diesem neuen Verfahren wird es einfacher, von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen – unabhängig von Ort und Uhrzeit. Das stärkt die Beteiligung, erleichtert die Organisation vor Ort und unterstützt die ehrenamtlich Engagierten. „Unser Ziel ist eine hohe Wahlbeteiligung und damit eine starke Legitimation der gewählten Gremien“, so das Projektteam Wahlen.

Wer sich mit dem neuen Wahlformat vertraut machen möchte, kann die Online-Wahl bereits vorab testen: Für die pastoralen Gremien und die Kirchenvorstände steht jeweils eine eigene Demo-Wahlkabine zur Verfügung.

 

Demowahlkabine für pastorale Gremien:

https://demo.gremienwahlen.de/booth/1737921291/demo-vote

 

Demowahlkabine für Kirchenvorstände:

https://demo.gremienwahlen.de/booth/1737921293/demo-vote

 

Kontakt für Rückfragen:

Erzbistum Paderborn – Projektteam Wahlen
E-Mail: wahlen@erzbistum-paderborn.de
Website: https://wir-erzbistum-paderborn.de/strategische-themen/gremien-mitbestimmung/wahlen/

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand und seine Aufgaben ergeben sich aus dem „Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz“ (KVVG):

Wichtigste Punkte daraus sind:

  • Amtszeit beträgt sind 4 Jahre
  • Wahlen finden alle 4 Jahre statt
  • Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach Anzahl Katholiken in der Pfarrei (St. Petri Hüsten = 10 Mitglieder); kann um berufene Mitglieder (ohne Stimmrecht) erweitert werden
  • Wählbar ist jeder Katholik zwischen dem 18. bis 75. Lebensjahr, unabhängig seines Wohnsitzes
  • Mitarbeiter des Erzbistums / der Pfarrei sind nicht wählbar
  • Vorsitz = Pfarrer der Pfarrerei + geschäftführendr Vorsitz durch ein gewähltes Mitlgied des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand verwaltet und organisiert den kaufmännischen und verwaltungstechnischen Rahmen einer Pfarrei.

Dazu gehören u.a. Budget- / Kostenverantwortung + Personal + Investitions- / Vergabeentscheidung + Gebäude Verwaltung + Rechtliche Rahmenbedingen.

Das Erzbistum mit seinen Gremien / Abteilungen / Mitarbeiter fungiert als Aufsichtsbehörde bzgl. den Beschlüssen des Kirchenvorstandes.

Die Sitzungen des Kirchenvorstand sind nicht öffentlich. Jeder Kirchenvorstand haftet persönlich im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit.

Zur Ausübung kann der Kirchenvorstand Unterausschüsse bilden und weitere Personen für die Mitarbeit in die Ausschüsse in den Vorstand berufen.

Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Kirchenvorstandswahl finden Sie u.a. auf dieser Webseite oder können diese jederzeit im Pfarrbüro einsehen bzw. sich dort aushändigen lassen.

2.8 KV_Datenschutzinformationen_für_Wahlberechtigte

Aus der Liste der Wahlberechtigten für den „Kirchenvorstand (KV)“ der Pfarrei St. Petri Hüsten kann für die Dauer von einer Woche

von Freitag, 01.08.2025 bis einschl. Freitag, 08.08.2025
im Pfarrbüro St. Petri Hüsten, Grabenstraße 8, 59759 Arnsberg

zu den üblichen Öffnungszeiten des Pfarrbüros

von den Wahlberechtigten Auskunft begeht werden.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen.

Auf begründeten, in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlvorstand (KV) gerichteten Einspruch der Wahlberechtigten sind bis zum Ende dieser Auskunftsfrist Änderungen der Liste der Wahlberechtigten möglich. Wird diesem Einspruch nicht binnen dreier Tage stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.

Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.

 

Die vom Wahlausschuss aufgestellte Vorschlagsliste wird vom 01.08.2025 bis zum 15.08.2025 wie folgt veröffentlicht:

Roman Dembinski
55 Jahre, Landschaftsgärtner, Arnsberg

Wilfried Esser
57 Jahre, Schreinermeister, Arnsberg

Stephanie Luttermann
41 Jahre, Lehrerin, Arnsberg

Reinhard Christian Maiworm
66 Jahre, Bilanzbuchalter, Arnsberg

Matthias Otto
55 Jahre, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Arnsberg

Maximilian Richter
26 Jahre, Anlagenmechaniker und Elektroniker, Arnsberg

Petra Anna Maria Schleep
70 Jahre, Rentnerin, Arnsberg

Martin Schulte
43 Jahre, Verkehrsfachwirt, Arnsberg

Thomas Vollmer
59 Jahre, Landwirt, kaufmännischer Angestellter, Arnsberg

Gabriele Voßbeck
61 Jahre, Dipl.-Kff. / Steuerberaterin, Arnsberg

Anna Werner
43 Jahre, Stellv. Fachbereichsleitung Verwaltungsleitung, Arnsberg

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten das Recht haben, diese Vorschlagsliste innerhalb der Zeit der Veröffentlichung (01.08.2025 – 15.08.2025) zu ergänzen.
Zum Kirchenvorstand ist gemäß § 11 Abs. 1 Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn (KVVG) Diözesangesetz vom 10. Oktober 2024 (KA 2024, Nr. 130), geändert am 14. März 2025 (KA 2025, Nr. 45), § 3 Abs. 1 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände in der Erzdiözese Paderborn (KV-WO) Diözesangesetz vom 10. Oktober 2024 (KA 2024, Nr. 132) in der Fassung vom 14. März 2025 (KA 2024, Nr. 46) jede wahlberechtigte Person wählbar, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nicht wählbar sind
a. Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Kirchengemeinde, zum Pfarrer oder dem vom Diözesanbischof mit der Leitung der Kirchengemeinde betrauten Geistlichen oder einer nach can. 517 § 2 CIC beteiligten Person gemäß § 5 Absatz 2 stehen oder die zu einem haupt- oder nebenamtlichen Dienst in dieser Kirchengemeinde bestellt sind (Art. 4 § 3 Einführungsgesetz zum Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz für die Erzdiözese Paderborn – KVVG – (EG KVVG PB) vom 10. Oktober 2024 ist beachtlich),
b. im kirchlichen Dienst beschäftigte Personen, die mit der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinden betraut sind,
c. Geistliche, einschließlich Ruhestands- sowie Ordensgeistliche und,
d. Personen, die durch Dekret oder Urteil der zuständigen kirchlichen Autorität von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Zur Wahl kann auch zugelassen werden, wer seinen Erstwohnsitz nicht in der Kirchengemeinde hat, seinen Erstwohnsitz aber spätestens sechs Monate vor dem Wahltag in der Erzdiözese Paderborn oder in einer der an die Erzdiözese Paderborn unmittelbar angrenzenden (Erz-)Diözesen begründet hat (§ 10 Abs. 3 KVVG). Das passive Wahlrecht kann nur in einer Kirchengemeinde ausgeübt werden (§ 11 Abs. 2 KVVG).
Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er
a. von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet ist,
b. die schriftliche Erklärung der oder des Vorgeschlagenen enthält, dass sie oder er zur Kandidatur bereit ist und
c. innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Veröffentlichung beim Wahlvorstand eingereicht ist.

Neben der Bereitschaftserklärung zur Kandidatur bedarf es des Vorliegens der Einwilligung zur Verarbeitung zusätzlicher personenbezogener Daten und der Erklärung zum Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß § 11 KVVG.

Rat der Pfarrei

Rat der Pfarrei (Modell 1)

  • Nur für Pastorale Räume, die als fusionierte Gesamtpfarrei organisiert sind
  • Direkte Wahl auf Raumebene
  • Berufungen mit Stimmrecht erwünscht, um Vielfalt im Pastoralen Raum abzubilden
  • Lokale und thematische Gemeindeteams

 

In der katholischen Kirchengemeinde St. Petri Hüste besteht der Rat der Pfarrei aus 10 geählten Mitgliedern; Der Rat der Pfarrei kann um berufene Mitglieder (ohne Stimmrecht) erweitert werden.

Wählbar ist jedes Mitglied der katholischen Kirche ab dem 14. Lebensjahr.

Die Kirche und mit ihr die Gemeinde vor Ort vollzieht sich in Verkündigung, Liturgie und Caritas.

Dieser gemeinsamen Sendung aller Christinnen und Christen dient auch der Rat der Pfarrei und dieser erforscht daher gemeinsam mit der Leitung des Pastoralen Raumes und der Verwaltungsleitung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die betreffenden Fragen und berät diese.

Der Rat der Pfarrei beschließt im Einvernehmen mit dem Pastoralteam die verlässlichen Orte für Eucharistie und Sakramente sowie die diakonischen und missionarischen Schwerpunkte und Maßnahmen.

Er sorgt für deren Durchführung und Steuerung, indem er dafür auch weitere Träger und Kooperationspartner einbezieht.

Dies bedeutet auch die gesellschaftlichen Entwicklungen im Lebensraum sowie die Situation und das spezielle Profil der eigenen Pfarrei wahrzunehmen, diese im Licht des Evangeliums zu deuten und angesichts der örtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu handeln.

Dazu initiiert der Rat der Pfarrei die Bildung von lokalen und thematischen Gemeindeteams, sorgt für ihre Beauftragung und wirkt in Absprache mit dem Kirchenvorstand auf die Zurverfügungstellung eines angemessenen finanziellen Betrags mit eigener Budgetverantwortung hin, sichert deren Arbeitsweise und organisiert ihre Vernetzung untereinander und in den Rat der Pfarrei.

Dieses Handeln orientiert sich am Auftrag des Rates des Pfarrei, dem entwickelten Pastoralkonzept bzw. der Pastoralvereinbarung, den Themen des Diözesanen Weges 2030+ sowie den konkreten gesellschaftlichen Herausforderungen. Dazu arbeitet er mit lokalen und thematischen Gemeindeteams zusammen.

Dabei stehen folgende Tätigkeiten im Fokus:

  1. Die Bildung von lokalen und thematischen Gemeindeteams, sorgt für ihre Beauftragung, sichert deren Arbeitsweise und organisiert ihre Vernetzung untereinander und in den Rat der Pfarrei,
  2. Die Entwicklung und Fortschreibung des Pastoralkonzeptes bzw. der Pastoralvereinbarung,
  3. Die aktive Suche des Kontakts zu denen, die dem Gemeindeleben fernstehen,
  4. Die Mitwirkung in kirchlichen Gremien über den Pastoralen Raum hinaus,
  5. Die Wahrnehmung der Interessen des Pastoralen Raumes im politischen Bereich,
  6. Die Wahrnehmung der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb und außerhalb des Pastoralen Raumes,
  7. Die Einberufung eines jährlichen gemeinsamen Treffens aller Akteure im Pastoralen Raum zum gemeinsamen Informationsaustausch über pastorale Fragestellungen.

 

Darüberhinaus ergeben sich folgende Tätigkeiten zum Kirchenvorstand:

  1. Die Mitwirkung bei Wahlen zum Kirchenvorstand,
  2. Die Entsendung einer zum Kirchenvorstand wählbaren Person für die jeweilige Wahlperiode des Kirchenvorstandes,
  3. Die Hinwirkung auf eine jährliche gemeinsame Sitzung mit dem Kirchenvorstand,
  4. Die Hinwirkung auf die Mitwirkung bei der Erstellung des Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanes.

Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Wahl zur Rat der Pfarrei finden Sie u.a. auf dieser Webseite oder können diese jederzeit im Pfarrbüro einsehen bzw. sich dort aushändigen lassen.

2.9.3. PG_Datenschutzinformationen_für_Wahlberechtigte_zur_PG-Wahl

Aus der Liste der Wahlberechtigten für den „Rat der Pfarrei (RdP)“ der Pfarrei St. Petri Hüsten kann für die Dauer von einer Woche

von Freitag, 01.08.2025 bis einschl. Freitag, 08.08.2025
im Pfarrbüro St. Petri Hüsten, Grabenstraße 8, 59759 Arnsberg

zu den üblichen Öffnungszeiten des Pfarrbüros

von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen.

Auf begründeten, in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlausschuss (RdP) gerichteten Einspruch der Wahlberechtigten sind bis zum Ende dieser Auskunftsfrist Änderungen der Liste der Wahlberechtigten möglich. Wird diesem Einspruch nicht binnen dreier Tage stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.

Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.

 

Die vom Wahlausschuss aufgestellte Vorschlagsliste wird vom 01.08.2025 bis zum 15.08.2025 wie folgt veröffentlicht:

Maria Elisabeth Eggenhofer
71 Jahre, Rentnerin (Förderschullehrerin), Arnsberg

Britta Jäger
45 Jahre, Dipl. Sozialpädagogin, Arnsberg

Fabiola Kebekus
28 Jahre, Technische Produktdesignerin, Arnsberg

Petra Martha Kuhlmann
65 Jahre, Verwaltungsangestellte, Arnsberg

Kerstin Maria Möller
49 Jahre, Pädagogische Fachkraft, Arnsberg

Georg Padberg
57 Jahre, Arbeiter, Arnsberg

Jutta Schlinkmann-Weber
63 Jahre, Sozialpädagogin, Arnsberg

Claudia Schulte
41 Jahre, Speditionskauffrau, Arnsberg

Kirsten Starck
56 Jahre, Bürokauffrau, Arnsberg

Heike Wegener
30 Jahre, Steuerfachangestellte, Arnsberg

Dorothee Westerhoff
46 Jahre, Büromanagerin, Arnsberg

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten das Recht haben, diese Vorschlagsliste innerhalb der Zeit der Veröffentlichung (01.08.2025 – 15.08.2025) zu ergänzen.
Aktiv wahlberechtigt sind gemäß § 18 Abs. 2 lit. c) des Statuts für die pastoralen Gremium und Engagementformen in den Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn alle Katholikinnen und Katholiken, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts ihren Austritt aus der Katholischen Kirche erklärt haben. Das aktive Wahlrecht kann in der Regel nur in dem Pastoralen Raum (bzw. hinsichtlich zur Wahl des Gemeinderates der Pfarrgemeinde) ausgeübt werden, in der der oder die Wahlberechtigte seinen Erstwohnsitz hat. Sofern der oder die Wahlberechtigte in einem anderen Pastoralen Raum (bzw. in einer anderen Pfarrgemeinde) am Gemeindeleben teilnimmt, kann das Wahlrecht dort ausgeübt werden. Hierbei sind die Bestimmungen des § 7 der PG-WO zu beachten.
Passiv wahlberechtigt sind gemäß § 18 Abs. 2 lit. d) des Statuts für die pastoralen Gremium und Engagementformen in den Pastoralen Räumen des Erzbistums Paderborn alle aktiv wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken, die das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern sie nicht im konkreten Einzelfall durch schriftliche und begründete ausdrückliche Feststellung des Ortsordinarius von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind und sofern sie die Erklärung zur Kandidatur für kirchliche Wahlgremien in der jeweils gültigen Fassung unterschrieben haben. Nicht wählbar sind ferner die Mitglieder des Pastoralteams.
Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er
a. von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet ist,
b. die schriftlichen Erklärungen der oder des Vorgeschlagenen zur Bereitschaft zur Kandidatur, zur Einwilligung zur Verarbeitung zusätzlicher personenbezogener Daten sowie zum Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen vorliegen;
c. und innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Veröffentlichung beim Wahlausschuss eingereicht ist.

 

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