Einblick via youtube Short in die Gremienarbeit:
https://youtube.com/shorts/yyd8-V_DswU?si=uGFZ7itnAQrR2_Y-
Einblick via youtube Short in die Gremienarbeit:
https://youtube.com/shorts/yyd8-V_DswU?si=uGFZ7itnAQrR2_Y-
Für die Pfarrei St. Petri Hüsten besteht folgende Strutkur:
Wahlgremien Rat der Pfarrei (RdP) und Kirchenvorstand (KV).
Darunter die örtlichen Gremien aus Initiativen, Verbänden und den Gemeindeteams (GT).
In die Wahlgremien können weitere Personen (z.B. aus GT) beteiligt werden.
Thematische Gemeindeteams werden vom Rat der Pfarrei aufgrund von Anregungen von Personen gebildet werden.
Mögliche Beispiele in der Pfarrei St. Petri Hüsten könnten sein:
Es ergeben 2 Funktionen:
Dabei tragen und gestalten diese Gemeindeteams das Leben der Pfarrei in besonderer Weise mit. Dabei nehmen Sie herausforderungen im Lebensraum der Pfarrei war und geben Rückkopplung mit den anderen Gremien in den jeweiligen thematischen Bereich.
Dabei sind die Gemeindeteam eine besondere Form des Engagement. Im Vordergrund steht der Teamgedanke. Alle füheln sich verantwortlich und unterstützen sich gegenseitig.
Die Gemeindeteams erhalten feste Leitplanken was sie entscheiden können und wo Rücksprache notwendig ist. Sie folgende dem Selbstverständnis von selbstorganisierte Teams.
Das thematische Gemeindeteam steht jeweils in abgesicherten und verbindlichen Kommunikationswegen mit dem Pastoralteam und dem Gremium auf Ebene der Pfarrei und erhält von diesem seine Beauftragung für das jeweilige Tätigkeitsfeld.
Zur Umsetzung seines Auftrags legt das jeweilige Gemeindeteam seinen Tätigkeitsumfang selbst fest, koordiniert darauf aufbauend Angebote und Aktivitäten und führt diese selbstständig durch.
Das Handeln der einzelnen thematischen Gemeindeteams orientiert sich am Auftrag, den das Gemeindeteam durch das Gremium auf Ebene der Pfarrei erhalten hat, der Pastoralvereinbarung, den Themen des des Diözesanen Weges 2030 +, sowie konkreten gesellschaftlichen Herausforderungen.
Damit dies gelingt ergeben sich 3 Säulen in der Abwicklung:
Lokale Gemeindeteams können vom Rat der Pfarrei aufgrund von Anregungen von Personen gebildet werden.
Lokale Gemeindeteams in der Pfarrei St. Petri Hüsten sind aktuell:
Es ergeben 2 Funktionen:
Dabei tragen und gestalten diese Gemeindeteams das Leben der Pfarrei in besonderer Weise mit. Dabei nehmen Sie herausforderungen im Lebensraum der Gemeinde war und geben Rückkopplung mit den anderen Gremien in den jeweiligen Bereich.
Dabei sind die Gemeindeteam eine besondere Form des Engagement. Im Vordergrund steht der Teamgedanke. Alle füheln sich verantwortlich und unterstützen sich gegenseitig.
Die Gemeindeteams erhalten feste Leitplanken was sie entscheiden können und wo Rücksprache notwendig ist. Sie folgend dem Seblstverständnis von selbstorganisierte Teams.
Das lokale Gemeindeteam steht jeweils in abgesicherten und verbindlichen Kommunikationswegen mit dem Pastoralteam und dem Gremium auf Ebene der Pfarrei und erhält von diesem seine Beauftragung für das jeweilige Tätigkeitsfeld.
Zur Umsetzung seines Auftrags legt das jeweilige Gemeindeteam seinen Tätigkeitsumfang selbst fest, koordiniert darauf aufbauend Angebote und Aktivitäten und führt diese selbstständig durch.
Das Handeln der einzelnen lokalen Gemeindeteams orientiert sich am Auftrag, den das Gemeindeteam durch das Gremium auf Ebene der Pfarrei, der Pastoralvereinbarung und Themen des Diözesanen Weges 2030 + sowie den konkreten gesellschaftlichen Herausforderungen.
Damit dies gelingt ergeben sich 3 Säulen in der Abwicklung:
Rat der Pfarrei (Modell 1)
Größe beträgt mindestens 6 Mitglieder; Das aktuelle Gremien (PGR) legt die Anzahl der Mitglieder vor der Wahl fest.
Wählbar ist jedes Mitglied der katholischen Kirche ab dem 14. Lebensjahr.
Die Kirche und mit ihr die Gemeinde vor Ort vollzieht sich in Verkündigung, Liturgie und Caritas.
Dieser gemeinsamen Sendung aller Christinnen und Christen dient auch der Rat der Pfarrei und dieser erforscht daher gemeinsam mit der Leitung des Pastoralen Raumes und der Verwaltungsleitung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die betreffenden Fragen und berät diese.
Der Rat der Pfarrei beschließt im Einvernehmen mit dem Pastoralteam die verlässlichen Orte für Eucharistie und Sakramente sowie die diakonischen und missionarischen Schwerpunkte und Maßnahmen.
Er sorgt für deren Durchführung und Steuerung, indem er dafür auch weitere Träger und Kooperationspartner einbezieht.
Dies bedeutet auch die gesellschaftlichen Entwicklungen im Lebensraum sowie die Situation und das spezielle Profil der eigenen Pfarrei wahrzunehmen, diese im Licht des Evangeliums zu deuten und angesichts der örtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu handeln.
Dazu initiiert der Rat der Pfarrei die Bildung von lokalen und thematischen Gemeindeteams, sorgt für ihre Beauftragung und wirkt in Absprache mit dem Kirchenvorstand auf die Zurverfügungstellung eines angemessenen finanziellen Betrags mit eigener Budgetverantwortung hin, sichert deren Arbeitsweise und organisiert ihre Vernetzung untereinander und in den Rat der Pfarrei.
Dieses Handeln orientiert sich am Auftrag des Rates des Pfarrei, dem entwickelten Pastoralkonzept bzw. der Pastoralvereinbarung, den Themen des Diözesanen Weges 2030+ sowie den konkreten gesellschaftlichen Herausforderungen. Dazu arbeitet er mit lokalen und thematischen Gemeindeteams zusammen.
Dabei stehen folgende Tätigkeiten im Fokus:
Darüberhinaus ergeben sich folgende Tätigkeiten zum Kirchenvorstand:
Der Rat der Pfarrei trägt und gestaltet als Gremium der pastoralen Mitverantwortung das Leben der Gesamtpfarrei in besonderer Weise mit.
Zusammen mit der Leitung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst, der Verwaltungsleitung und dem Kirchenvorstand nimmt er die Herausforderungen im Lebensraum der Gesamtpfarrei wahr.
Er führt alle Kräfte zur Ausübung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammen.
Er verfolgt die gemeinsamen Aufgaben in der Gesamtpfarrei durch Vernetzung und Zusammenführung der Interessen aller Akteurinnen und Akteure, insbesondere der lokalen und thematischen Gemeindeteams.
Als Organ des Laienapostolates kann er unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen, Verbände, lokalen und thematischen Gemeindeteams in der Pfarrei in eigener Verantwortung tätig werden und Entscheidungen treffen.
Der Rat der Pfarrei beauftragt für die jeweiligen Kirchorte lokale Gemeindeteams. Die Aufgaben, Pflichten und Rechte sind in einem Kontrakt geregelt.
Der Rat der Pfarrei kann für spezifische Themen thematische Gemeindeteams beauftragen. Die Aufgaben, Pflichten und Rechte sind in einem Kontrakt geregelt.
Die Beratung und Zustimmung des Rates der Pfarrei ist notwendig bei der Entwicklung, der Inkraftsetzung sowie Veränderung des Pastoralkonzeptes.
Der Rat der Pfarrei entsendet gemäß KVVG § 5 Abs. 1c) eine zum Kirchenvorstand wählbare Person für die jeweilige Wahlperiode in den Kirchenvorstand. Für die Vermögensverwaltung einschließlich des Stellenplans erarbeitet der Rat der Pfarrei pastorale Richtlinien und gibt vor Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplanes seine Stellungnahme ab. Außerdem wirkt er auf eine angemessene finanzielle Ausstattung der beauftragten Gemeindeteams gemäß ihrer Aufgaben hin.
An bedeutenden Entscheidungen des Kirchenvorstandes für das Leben der Pfarrei, insbesondere hinsichtlich Grenzveränderungen und der Nutzung von Kirchen und pastoral genutzten Immobilien bspw. im Rahmen von Immobilienkonzepten beteiligt sich der Rat der Pfarrei beratend, unbeschadet der gesetzlichen Zuständigkeiten des Kirchenvorstandes. Bei entsprechenden Eingaben an das Erzbischöfliche Generalvikariat fügt der nach KVVG § 6 Abs. 1 Vorsitzende des Kirchenvorstandes, sofern der Rat der Pfarrei eine Stellungnahme verfasst hat, diese dem Kirchenvorstandsbeschluss hinzu.
Hinsichtlich aller Vorgänge und Entwicklungen, die die Pfarrei betreffen, informieren den Rat der Pfarrei regelmäßig
Der Kirchenvorstand und seine Aufgaben ergeben sich aus dem „Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz“ (KVVG):
Wichtigste Punkte daraus sind:
Der Kirchenvorstand verwaltet und organisiert den kaufmännischen und verwaltungstechnischen Rahmen einer Pfarrei.
Dazu gehören u.a. Budget- / Kostenverantwortung + Personal + Investitions- / Vergabeentscheidung + Gebäude Verwaltung + Rechtliche Rahmenbedingen.
Das Erzbistum mit seinen Gremien / Abteilungen / Mitarbeiter fungiert als Aufsichtsbehörde bzgl. den Beschlüssen des Kirchenvorstandes.
Die Sitzungen des Kirchenvorstand sind nicht öffentlich. Jeder Kirchenvorstand haftet persönlich im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit.
Zur Ausübung kann der Kirchenvorstand Unterausschüsse bilden und weitere Personen für die Mitarbeit in die Ausschüsse in den Vorstand berufen.
im Kirchenvorstand zuständig für:
Hüsten
Verheiratet, zwei Kinder