Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichungen – Bekanntmachung zum Datenschutz
Nach den Ausführungsrichtlinien zur Anordnung über den kirchlichen Datenschutz – KDO für den pfarramtlichen Bereich (veröffentlicht im Amtsblatt 2013, Stück 6), können besondere Ereignisse (Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Sterbefälle, Ordens- und Priesterjubiläen) in kirchlichen Publikationsorganen (z.B. Aushang, Pfarrnachrichten und Kirchenzeitung) mit Name und Datum veröffentlicht werden, wenn der Betroffene der Veröffentlichung nicht rechtzeitig schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form bei der zuständigen Kirchengemeinde widersprochen hat. Auf das dem Betroffenen zustehende Widerspruchsrecht ist einmal jährlich in den Pfarrnachrichten, im Aushang oder in sonstiger geeigneter Weise hinzuweisen.
Auf dieses Recht weisen wir hiermit ausdrücklich hin.
Sofern Sie keine Veröffentlichung Ihrer entsprechenden Daten in den Pfarrnachrichten/Aushängen und/oder im Internet wünschen, informieren Sie uns bitte hierüber schriftlich.
Pfarrbüro St. Petri Hüsten
Kirchplatz 2
59759 Arnsberg Hüsten