© Uli Steinwender
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Engeldfeld

Informationen und Beantragung/Nutzungsvereinbarung für die Beisetzung von Tot- und Fehlgeburten

Liebe Eltern!
Sie haben sich gefreut auf das neue Leben, sie planten ein gemeinsames Leben in der Familie und müssen nun von diesem heranreifenden Leben Abschiednehmen. Wir glauben, dass Ihr Kind ein geliebtes Kind Gottes und bei ihm aufgehoben ist.
Viele Jahre bieten wir den betroffenen Eltern an, einen Ort der Erinnerung für Ihr Kind zu schaffen und es auf unserem Engelfeld zu bestatten oder einen separaten Ort der Erinnerung zu ermöglichen.
Dazu finden sie folgend weitere Informationen. Durch das seelsorgliche Personal finden sie ebenfalls Ansprechpartnerinnen, die Sie in dieser schweren Zeit begleiten.
Im Namen aller, die sich aus der Pfarrei mit Ihnen verbunden wissen, wünsche ich Ihnen Menschen, die Sie mit ihrer Liebe begleiten, stützen und in der Trauer beistehen.

Daniel Meiworm
Pfarrer

Beisetzungsvoraussetzungen und Gestaltungsvorschriften für eine kostenlose Bestattung

Beisetzungsvoraussetzungen

Es dürfen ausschließlich Tot- und Fehlgeburten aus dem Alexianer Klinikum Hochsauerland GmbH -Karolinen-Hospital Hüsten- sowie Tot- und Fehlgeburten mit einen der folgenden Bezüge zur Pfarrgemeinde St. Petri Hüsten beigesetzt werden.

  • Wohnort der Eltern liegt in der Pfarrgemeinde St. Petri Hüsten.
  • Wohnort von Verwandten der Eltern (Verwandtschaftsgrad 1 -2) liegt in der Pfarrgemeinde St. Petri Hüsten.

Darüber hinaus kann bei berechtigtem Interesse ein Antrag auf Beisetzung an die Pfarrgemeinde St. Petri Hüsten gestellt werden. Über den Antrag berät und entscheidet dann der Friedhofsausschuss der Pfarrgemeinde St. Petri Hüsten.

Gestaltungsvorschriften

Gemeinschaftsgrabstätte ohne Gestaltungsmöglichkeiten

  • Die Gestaltung der Grabstätte obliegt ausschließlich der Gemeinde. Die Gemeinde behält sich vor, Gestaltungselemente, die nicht von der Gemeinde stammen, zu entfernen.

Individualgrabstätte mit Gestaltungsmöglichkeiten

  • Die Grabstätte muss mindestens für die zugeteilte Zeit dauerhaft in einem gepflegten Zustand gehalten werden. Wird die Pflege der Grabstätte vernachlässigt, behält sich die Gemeinde vor, die Grabstätte einzuebnen.
  • Die Bepflanzung und andere Gestaltungselemente dürfen eine maximale Höhe von 50 cm nicht überschreiten.
  • Die Gestaltung der Grabstätte darf die Grabgrenzen nicht überschreiten.
  • Die vorhandene Grabeinfassung darf nicht entfernt werden.

Beantragung/Nutzungsvereinbarung für Grabstätten des Engelfeldes

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Für die Beisetzung meines Kindes beantrage ich (nachfolgend anzugeben) die Zuteilung einer Grabstelle der folgend gewählten Grabart.

Option I

Gemeinschaftsgrabstätte ohne Gestaltungsmöglichkeiten


  • Rasengrabstätte (Gestaltung und Pflege der Grabstätten obliegt der Gemeinde)
  • keine Ablage auf der Grabstelle möglich
  • begrenzte Ablagemöglichkeit ausschließlich (Kerzen, Blumen) an zentraler Stelle
  • Zuteilung erfolgt für 15 Jahre

Option II

Individualgrabstätte mit Gestaltungsmöglichkeiten


  • Grabstätte mit Gestaltungsmöglichkeiten (siehe Gestaltungsvorschriften)
  • Der Beantragende ist für die Pflege der Grabstätte verantwortlich.
  • Die Vergabe der Grabstätten erfolgt nach der Reihe
  • Zuteilung erfolgt für 15 Jahre

Bestattungstermine Engelfeld

Gemeinschaftsbestattungen 2026

  • 04. März
  • 02. Juli
  • 05. November

Beginn ist jeweils um 11:00 Uhr in der Friedhofs-/Ludgeriekapelle des St. Petri-Friedhofes hinter dem Klinikum; anschließend erfolgt die Beisetzung auf dem Engelfeld.

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Kontakt
029329005800
pfarrbuero@st-petri-huesten.de
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