Gedenkstein des Bernhard Wiedmann auf dem Friedhof Herdringen

Das Wiedmann'sche Vermächtnis

Wiedmann'sches Vermächtnis - heute

Das Vermächtnis des Bernhard Wiedmann - Heute

Nehmen wir mal an, Sie sind – vielleicht nur vorübergehend - auf Hilfe angewiesen: Wer erledigt Ihren Einkauf? Ihr Wasserhahn tropft? Sie können die Zeitung nicht mehr allein lesen? Sie wollen einfach mal an die frische Luft? Sie möchten an einer Veranstaltung im Dorf teilnehmen? Sie müssen zum Arzt, zur Apotheke, zum Stadtbüro? Sie verzweifeln vor einem Formular?
Für all‘ das gibt es erfahrene Menschen, die Ihnen diese Last abnehmen. Wir meinen, in einem Dorf wie Herdringen muss so etwas möglich sein – unbürokratisch, spontan und mit viel ehrenamtlichem Engagement.
Das Wiedmann‘sche Vermächtnis nimmt sich dieser Aufgabe an.
Schon sind 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten gefunden. Aber wir brauchen mehr Helferinnen und Helfer: auch Sie! Vielleicht nur für eine Stunde in der Woche, vielleicht nur als Besucher für Herdringer Bürgerinnen und Bürger im Altenheim oder Krankenhaus.

Das Vermächtnis kümmert sich im Ihre Weiter- und Fortbildung. Es unterstützt Sie in ihrem Dienst. Dieses Netz, das wir immer dichter knüpfen wollen, braucht Koordination.

Diese Aufgabe hat Martina Schäfers übernommen. Martina Schäfers ist
ausgebildete Krankenschwester. Nach langjähriger Berufserfahrung in einem Krankenhaus, ist die dreifache Mutter nun im familiären Umfeld pflegerisch tätig.

Sie ist Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie Hilfe brauchen – aber auch, wenn Sie sich engagieren wollen. Damit Herdringen noch lebenswerter wird: Sprechen wir miteinander!

Martina Schäfers

Tel: 0152/27847525

Das Vermächtnis des Bernhard Wiedmann

Am 22. März 1909 verfasste der Landwirt Bernhard Wiedmann im Alter von 73 Jahren sein Testament mit folgenden Worten:

„Im Namen der Allerheiligsten Dreifaltigkeit.

Ich, der Endestunterschriebene Landwirt Bernhard Wiedmann in Herdringen, geboren am 22. November 1835 treffe hiermit bei vollständigem klarem Bewußtsein folgende letztwillige Bestimmungen über mein gesamtes in Herdringen liegendes Vermögen:

p. I. Mein im Grundbuch von Hüsten ... auf meinen Namen eingetragenes Grundvermögen... mit aufstehenden Gebäulichkeiten und dem lebenden und todten Inventar vermache ich der hiesigen Filial Kirchengemeinde zur Gründung eines katholischen Krankenhauses zur Aufnahme von alten und kranken Personen aus hiesiger Gemeinde und andern näher zu bestimmenden wohltätigen Zwecken unter folgenden Bedingungen:
(Hier werden Schuldforderungen genannt), welche natürlich von dem Vermögen in Abgang kommen.
 
p. II. Von dem nach Abzug dieser Schulden noch verbleibenden Vermögen sollen folgende Legate ausbezahlt werden.
(Diese werden nun namentlich unter Angabe der Beträge genannt.)
Außer diesem soll für mich ein jährliches Seelenhochamt gestiftet und die Kosten einer anständigen Beerdigung bestritten werden.

Das nach meinem Tode noch vorhandene Barvermögen nach Abzug noch restierenden kleinen Schuldforderungen und Deckung der Kosten des vorläufig fortzuführenden Haushaltes, vermache ich der hiesigen Kirche und ist dasselbe dem zeitigen Herrn Vikar zur beliebigen Verwendung für die Kirche zu übergeben.

Vor allem sind die Schulden aus dem Nachlass zu zahlen.
(Hier wird ein Testamentsvollstrecker namentlich eingesetzt.)
Der Wert des Vermögens wird sich nach Abzug der Schulden und der angegebenen Posten auf 20 bis 22000 M belaufen.“

Bernhard Wiedmann


Der Testamentsvollstrecker legt später eine Schlussabrechnung vor. Um die Schulden zu begleichen und die Legate auszahlen zu können mussten zunächst Gebäude und Grundstücke veräußert werden. So war im Jahre 1914 ein Kassenbestand von 6.759, 36 M vorhanden. Der taxierte Wert des Grundvermögens belief sich nach dem Verkauf einiger Grundstücke auf 18.500,00 M. Um ein Krankenhaus zu erbauen und einzurichten hätte es - selbst bei einfacher Ausstattung - nach damaligen Schätzungen einer Summe von ca. 60.000,00 M bedurft.

Der Wunsch des Erblassers nach einem Krankenhaus für unser Dorf war aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen damals also nicht zu verwirklichen. Da er aber in seinem Testament die Errichtung eines katholischen Krankenhauses zur Aufnahme von alten und kranken Personen aus hiesiger Gemeinde und andere näher zu bestimmende wohltätige Zwecke gleichrangig nebeneinander nannte, sind die Kirchenvorstände, als Verwalter des Vermögens, dennoch in all den Jahren vorbildlich dem Willen des Bernhard Wiedmann nachgekommen.

Zunächst wurde für arme und kranke Gemeindemitglieder die Unterbringung im Karolinenhospital in Hüsten finanziert. Später gab es auch Unterstützungen für Bedürftige und in Not geratene Familien. Auch die Seniorenarbeit in der Gemeinde erfreut sich nach wie vor so manchen Zuschusses.

Ja, Bernhard Wiedmann ist ein Wohltäter bis auf den heutigen Tag. Die meisten seiner Wohltaten allerdings blieben verständlicher Weise im Verborgenen.

Von 1997 bis 2010 waren sie jedoch in Gestalt der indischen Kristu-Dasi-Schwestern fast öffentlich geworden. Ihr Dienst, sich alten, kranken und der Hilfe bedürftigen Menschen zuzuwenden entspricht gewiss seinem Willen.
 
Nachdem seit Jahren das gesamte Grundvermögen als Erbbaugrund vergeben ist und ein Teil nochmals veräußert wurde, konnte die Kirchengemeinde einem Gestellungsvertrag gemäß die Schwestern mit je einem halben Gestellungsgeld entlohnen. Nachdem der Gestellungsvertrag Ende 2010 aufgelöst wurde, sind Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat nun bemüht, das segensreiche Wirken der Schwestern in anderer Form zu organisieren.

So lebt der Name Bernhard Wiedmann fort, ja seine Gesinnung, seine Einstellung, ein Glaube sind unter uns wach, wenn im Dorf so oft von der „Wiedmannschen Stiftung“ die Rede ist.

Quelle: Franz- Josef Aßmann: Das Vermächtnis des Bernhard Wiedmann, Vereinsring Herdringen, Herdringer Geschichten, Arnsberg 2010